04/2026 Souveräne IPsec-VPN-Lösung Stormshield und ERCOM führen in diesem Jahr einen neuen IPsec-VPN-Client ein. Diese souveräne IPsec-VPN-ClientLösung ist auf die Anforderungen von Unternehmen und Institutionen in Bezug auf Souveränität, Sicherheit und Compliance ausgerichtet. Stormshield Client VPN IPsec ist eine souveräne Verschlüsselungslösung, die das Schutzniveau der Kommunikation unter Einhaltung der Vorschriften LPM und II901 erhöht. Sie lässt sich nahtlos in die Stormshield-Network-Security-Lösungen integrieren, die eine durchgängige Absicherung sensibler oder als „Restricted“ (DR) eingestufter Informationen gewährleisten. ERCOM hat diese neue VPNLösung entwickelt, Stormshield wird sie ab dem 2. Quartal 2026 über sein Partnernetzwerk vermarkten. Stormshield kann damit eine souveräne, durchgängige, plattformübergreifende Lösung für den sicheren Fernzugriff auf Basis von Stormshield-Network-Security-Gateways anbieten. Im nächsten Schritt wird ein Zertifizierungsverfahren bei der ANSSI angestrebt. Durch den Einsatz souveräner und vertrauenswürdiger Lösungen können Unternehmen und Organisationen den kontinuierlichen Schutz ihrer sensiblen digitalen Assets sicherstellen. www.stormshield.com/de https://cds.thalesgroup.com/en/ercom www.net-im-web.de 9 TRENDS & FAKTEN FRK warnt vor Investitionsbremse Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt die Ansätze des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), mit dem nun vorliegenden Refe- rentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Glasfaserausbau zu beschleunigen, sieht jedoch auch erhebliche Risiken – gerade für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4, NE4). Der jetzt vorliegende Entwurf greift in die funktionierende Breitbandversorgung in Mehrfamilienhäusern ein und torpediert die Investitionen der mittelständischen Kabel- und Glasfasernetzbetreiber. Besonders kritisch bewertet der FRK den neuen § 22a TKG RefE. Darin werden Unternehmen verpflichtet, mit Dritten über den Zugang zur gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur zu verhandeln, wenn sich in dem Gebiet nur der Betrieb eines Glasfasernetzes wirtschaftlich lohnt. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) Entgelte festlegen und die Mitnutzung anordnen. „Unternehmen, die heute in Glasfasernetze auf der NE4 investieren, müssen künftig jederzeit mit nachträglichen Zugangsverpflichtungen rechnen und diese Risiken in ihre Kalkulation einpreisen“, warnt FRK Vorsitzender Ralf Berger. Positiv bewertet der FRK die vorgesehenen Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung behördlicher Prozesse, etwa durch Anzeigeverfahren oder Genehmigungsfiktionen. www.kabelverband-frk.de Ultra High Density EdgeQAM Modulation von 48x DVB-C Kanälen Adaptive Bitrate Receiver ABR-Empfang und Umsetzung in IP und DVB-C High Density DVB-Gateway DVB-IP Umsetzung von bis zu 96 Transpondern pro HE wisigroup.com Hall 8 | Booth A14 19.05. - 21.05.2026
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