NET 6-7/2026

8 www.net-im-web.de TRENDS & FAKTEN 6-7/2026 Mindeststandards für kritische Infrastrukturen Die Resilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ist angesichts geopolitischer Spannungen, hybrider Bedrohungen, regelmäßiger Cyberangriffe und fragiler Lieferketten zu einer drängenden sicherheitspolitischen Aufgabe geworden. In einem aktuellen Positionspapier fordert der TÜV-Verband, die Resilienz ziviler, technischer und wirtschaftlicher Infrastrukturen in Deutschland zu verbessern. Unter anderem sollten Mindestanforderungen für Notbetrieb, Redundanz und Ersatzversorgung kritischer Systeme festgelegt und deren Einhaltung unabhängig überprüft werden. Der Handlungsdruckist hoch. Das Bundeskriminalamt registrierte im Jahr 2025 in Deutschland 321 Sabotageverdachtsfälle auf Kritische Infrastrukturen und fast 1.300 verdächtige Drohnenüberflüge. Laut „TÜV-Baurechtsreport 2026“ weist gut jede dritte Brandschutzanlage in Sonderbauten wie Kliniken, Hochhäusern oder Einkaufszentren erhebliche Mängel auf. In der TÜV Cybersecurity-Studie geben 15 Prozent der Unternehmen an, im Jahr vor der Befragung Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein. Diese gehen zunehmend von staatlichen Akteuren aus. Aus Sicht des TÜV-Verbands stellt vor allem das Zusammenwachsen von physischen und digitalen Systemen eine besondere Herausforderung für die Sicherheit dar. www.tuev-verband.de FRK erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten eines Inhouse-Kabelnetzes (Netzebene 4, NE4) auf die Mietnebenkosten und das damit verbundene entschädigungslose Sonderkündigungsrecht sind zwei Paradebeispiele, wie der Gesetzgeber durch den Eingriff in einen funktionierenden Markt die Existenzen von Unternehmen gefährdet. Das wurde Mitte Juni bei der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe deutlich. „Die drei Beschwerdeführer konnte sämtliche Argumente vorbringen und die durch den Gesetzgeber verursachten wirtschaftlichen Schäden nachvollziehbar darlegen“, resümiert Ralf Berger, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). Zusammen mit Tim Staupendahl, der als Rechtsanwalt für IT-Recht, Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht sowie Urheber- und Medienrecht, den FRK in Rechtsfragen berät, vertrat Berger den FRK als Sachverständigen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus, eine Tendenz war bei der mündlichen Verhandlung nicht zu erkennen. Der FRK wertet jedoch allein die Zulassung der drei Beschwerden als Erfolg. „Für den Gesetzgeber ist es eine Warnung, zukünftige Eingriffe in den Markt so gering wie möglich zu halten“, sagt Berger mit Blick auf die derzeitige Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG). „Wir haben von Anfang an auf die Gefahren hingewiesen, wenn die Bundesnetzagentur weitreichende Eingriffsmöglichkeiten erhält“, warnt Berger. „Der Gesetzgeber sollte aus der mündlichen Verhandlung zumindest die Lehre ziehen, dem Markt mehr zu vertrauen.“ www.breitbandkongress-frk.de Infineon gewinnt Verfahren gegen Innoscience Das Landgericht München I hat in zwei weiteren Patentverletzungsverfahren - genauer gesagt aus einem Patent und aus einem Gebrauchsmuster - zwischen Infineon Technologies und Innoscience im Bereich der Galliumnitrid-(GaN)-Technologie zugunsten von Infineon entschieden. In den Verfahren geht es um die unerlaubte Nutzung der von Infineon patentierten GaN-Technologien durch das chinesische Unternehmen Innoscience. Mit den heutigen Entscheidungen verbietet das Gericht Innoscience, weitere patentverletzende Produkte in Deutschland herzustellen, zu verkaufen und zu vermarkten. Darüber hinaus verpflichtet das Gericht Innoscience zur Zahlung von Schadenersatz an Infineon. GaN spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung leistungsstarker und energieeffizienter Stromversorgungssysteme für eine Vielzahl von Anwendungen, darunter Technologien für erneuerbare Energien, Rechenzentren, Industrieautomatisierung und Elektrofahrzeuge. www.infineon.com SAFENet: Digitale Souveränität in Europa Vier führende europäische Hersteller von Netzwerktechnologie – devolo, FRITZ!, LANCOM und TDT – gründen SAFENet, die Sovereignty Alliance for European Network Technology. Ihr Ziel: Europa muss die Kontrolle über seine Netze und digitale Infrastruktur behalten. Dafür tritt die Allianz an, um im Dialog mit der europäischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, deutlich zu machen, dass Router und Netzwerktechnologie eine Schlüsselrolle bei der Sicherung digitaler und technologischer Souveränität Europas zukommen. Wie dringlich diese Initiative ist, belegt eine aktuelle Studie der Innovate Europe Foundation (IE.F): Rund 93 Prozent des europäischen Internetverkehrs laufen über Router und Heimnetz-Gateways. Der Mobilfunk trägt gerade einmal 7 Prozent. Chinesische Hersteller kontrollieren rund knapp 40 Prozent dieses Marktes. Während die EU bei Cloud und Halbleitern aktiv gegensteuert, bleibt die zentrale Hardware-Schnittstelle jeder digitalen Kommunikation und Vernetzung – der Router – ein strategisch blinder Fleck, und das oft, ohne dass Nutzer wissen, wer ihn tatsächlich kontrolliert. Bislang fehlt noch der politische Wille, für Router und Netzwerktechnologien entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. https://safe -net.tech/

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