6-7/2026 Krypto-Verfahren in Behörden umstellen Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einen praxisorientierten Leitfaden zur Post-Quanten-Kryptografie (PQC) veröffentlicht. Der Leitfaden unterstützt Kommunen, Landesbehörden und andere Organisationen beim Übergang zu quantensicheren IT-Systemen und berücksichtigt behördentypische Beschaffungsregeln sowie Besonderheiten kommunaler Softwarelösungen. Der Leitfaden ist auch für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger ohne technischen Hintergrund verständlich aufbereitet. Denn die Umstellung ist kein reines IT-Projekt. Viele unterschiedliche Bereiche müssen ineinandergreifen. Sie betrifft bestehende Systeme ebenso wie künftige Beschaffungen und muss deshalb frühzeitig geplant werden, da IT-Systeme oft viele Jahre laufen. Behörden und Kommunen können die Kryptografie allerdings nicht einfach so umstellen. Zum einen nutzen sie oft Spezialsoftware, für die mitunter noch keine zukunftssicheren Alternativen existieren. Zum anderen stellen auch behördliche Vergabeverfahren in manchen Fällen eine Herausforderung dar. Für Letzteres definiert der Leitfaden Vergabekriterien in einem Stufenmodell, die Kommunen bei der Beschaffung anwenden können. Für das Problem der Spezialsoftware beschreibt der Leitfaden als pragmatische Übergangslösung die Übertragung über einen quantensicheren Tunnel. www.sit.fraunhofer.de www.net-im-web.de 9 TRENDS & FAKTEN VATM hat IP-Adressspeicherung im Blick Der VATM sieht die LÄnder in der Pflicht, klare Regeln und realistische Fristen für die geplante gesetzliche IP-Adressspeicherung aufzustellen. „Wirksame Strafverfolgung im digitalen Raum ist wichtig“, betont VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Sie darf aber nicht auf Regeln aufbauen, die aufgrund der Umsetzungsfristen nicht realisierbar, rechtlich unsicher oder für die Unternehmen wirtschaftlich nicht tragbar sind. Wer mehr Sicherheit will, muss auch für Rechtssicherheit sorgen.“ Aus Sicht des VATM ist vor allem die vorgesehene Umsetzungsfrist von sechs Monaten unrealistisch. Neue Speicherpflichten greifen tief in Netze, IT-Systeme und Unternehmensprozesse ein. Dies kann erst sinnvoll beginnen, wenn alle gesetzlichen und technischen Vorgaben verbindlich feststehen. Darüber hinaus sollten nur Anbieter erfasst werden, die IP-Adressen tatsächlich selbst dynamisch zuweisen und bei denen eine Speicherung für spätere Ermittlungen erforderlich ist. Der Verband warnt zudem davor, die IP-Adressspeicherung isoliert zu betrachten. Im Zusammenspiel mit Sicherungsanordnungen und europäischen Regelungen können neue Datenbestände entstehen, auf die künftig auch Behörden aus anderen EU-Staaten zugreifen können. Auch diese sicherheits- und geopolitischen Fragen müssten die Länder beachten. „Deutschland braucht kein weiteres Gesetz, das erst hohe Kosten auslöst und später an rechtlichen oder praktischen Problemen scheitert. Neue Pflichten müssen gerichtsfest, technisch machbar und fair finanziert sein. Nur dann helfen sie auch den Sicherheitsbehörden dauerhaft“, betont Dr. Frederic Ufer. www.vatm.de Jetzt noch online Tickets sichern!
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