NET 6-7-2025/Auszug
10 www.net-im-web.de 06-07/25 KOMMUN I K AT I ONSMANAGEMENT Bundesnetzagentur mit neuem Maßnahmenpaket Mehr Planungssicherheit für professionelle mobile Funkanwendungen Bernhard Reimann Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in jüngster Zeit Verwal- tungsvorschriften der Frequenz- regulierung aktualisiert und Maßnahmen vorgenommen, von denen Anwender und Anbieter von Funkanwendungen im nichtöffent- lichen mobilen Landfunk und von Anwendungen im schmalbandigen Bündelfunk betroffen sind. Bernhard Reimann ist Chefredakteur der NET Die NET hat zu den kon- kreten Vorschriften und deren Auswirkungen im Markt ein Interviewmit BNetzA-Referats- leiter Simon Bannenberg geführt. NET: Die BNetzAhat imAugust 2024 eine neue Verwaltungsvorschrift für Frequenz- zuteilungen im schmalbandigen Bündel- funk (VVBüfu) veröffentlicht. Worum geht es konkret in der neuen Vorschrift? Simon Bannenberg: „Die vorliegende Ver- waltungsvorschrift modernisiert das bislang gültige Dokument von Dezember 2021. Insbesondere das Frequenzzuteilungs- verfahren wird präzisiert. Neu ist, dass eine Weiternutzung mit unveränderten funktechnischen Parametern für ein be- stehendes Bündelfunknetz über das Ende der aktuellen Laufzeit hinaus bereits drei Jahre vor Ablauf der bestehendenZuteilung für bis zu zehn Jahre beantragt werden kann. Auch wurde das sogenannte fixe Enddatum, welches alle Zuteilungen auf ein Datum – zuletzt 31. Dezember 2025 – befristet, abgeschafft.“ NET:Worin liegen die Vorteile dieser neu- en Regelung für Anwender und Anbieter? S.Bannenberg: „Diese Aktualisierung dient der Erhöhung der Planungs- und Investi- tionssicherheit für die Antragsteller und ermöglicht eine rechtzeitige Entscheidung über die Verlängerung durch die BNetzA. Bislang konnten Anträge auf Weiternut- zung erst 12 Monate vor Ablauf der beste- henden Zuteilung gestellt werden. Diesen Zeitraum haben wir deutlich erweitert. Mit der Allgemeinverfügung 80/2024 ist die Objektver- sorgung in Bündelfunknetzen nun allgemein zugeteilt, was einen Beitrag zur Entbürokratisierung der Zuteilungsver- fahren leistet (Foto: Michael Kastelic, Pixabay) Frequenzen können flexi- bel für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren bean- tragt und erteilt werden
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