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Online-Informationsveranstaltung „Was tun in Sachen Netzentgelt?“ am 28. November 2023

Mit der Festlegung der Netzzugangsentgelte im Streitbeilegungsverfahren „Mnet vs. Vodafone“ hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt einen Präzedenzfall geschaffen, der Folgen haben wird. „Zwar geht es bei dem Beschluss zunächst lediglich um den L2-BSA-Zugang zu einem geförderten (FTTB/H-)Netz im Main-Kinzig-Preis. Doch es ist damit zu rechnen, dass die hier festgelegten Entgelte künftig Beispielcharakter bekommen – auch für eigenwirtschaftlich ausgebaute Glasfasernetze“, stellt Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group, fest. Größter Schwachpunkt ist nach seiner Ansicht die Staffelung der Entgelte nach Bandbreiten. „Das wird künftig die Kalkulation von Geschäftsmodellen für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb deutlich erschweren. Vor allem aber werden die Anschlüsse mit hohen Bandbreiten für den Endkunden deutlich teurer werden“, sagt Dirk Fieml voraus. Die Auswirkungen auf die Netzbetreiber und deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wie Open-Access-Modelle vor diesem Hintergrund gestaltet werden können und welche Konsequenzen die Branche ziehen sollte, wird im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung diskutiert, das die tktVivax Group am 28. November 2023 von 13:30 bis 15:00 Uhr anbietet. Die Teilnahme ist gratis, Anmeldung über https://tkt-vivax.de/webinare.

„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass erstmals Preise für den Netzzugang im Glasfaserbereich festgelegt wurde, die zudem auf den ersten Blick für die jeweiligen Netzbetreiber durchaus attraktiv aussehen“, so Dirk Fieml. Aus Sicht von tktVivax birgt die Festlegung auch nicht unerhebliche Risiken für die Netzbetreiber: So bestehe die Gefahr, dass einzelne Anbieter gezielt nur Produkte für die niedrigeren und damit günstigeren Bandbreiten anbieten und auf die hohen Bandbreiten verzichten, da sich auf Basis der dafür festgelegten Entgelte damit kaum noch Geld verdienen lässt. Das würde den Umsatz und somit die Ertragslage der Netzbetreiber deutlich nach unten drücken. „Auch wurden lediglich für vier Produktvarianten Festlegungen getroffen, symmetrische Anschlüsse bleiben beispielsweise außen vor“, erläutert Fieml.
Einheitliche Netzentgelte wie beim Strom

Nach Ansicht der tktVivax Group sollte die Bundesnetzagentur ihr Modell nochmals überdenken. „Die Preisstruktur orientiert sich an dem, was wir beispielsweise aus Pachtverträgen der Telekom im Glasfaserbereich kennen. Das ist jedoch nicht wettbewerbsfördernd. Viel sinnvoller wären einheitliche Netznutzungsentgelte, wie wir sie von den Stromnetzen her kennen. Dort wird gibt es einheitliche Netzentgelte entsprechend der Kundenart nicht nach unterschiedlichen Tarifen. Analog könnten bei der Glasfaser zwischen Privat- und Gewerbekunden unterschieden werden, ohne sich auf bestimmte Produktvarianten zu kaprizieren“, erklärt Dirk Fieml. Wichtig sei vor allem aber auch bei der Festlegung darauf zu achten, dass sowohl die Bedarfe der Netzbetreiber im Auge behalten werden als auch auf die nötigen Gestaltungsspielräume der Anbieter für ihre Glasfaserprodukte. „Dreh- und Angelpunkt bleibt aber die konsequente Ausrichtung auf Open-Acess-Netze, um die Auslastung für die Netzbetreiber in einen wirtschaftlichen Bereich zu bringen und den Kunden eine attraktive Produktwahl zu ermöglichen“, fasst Dirk Fieml zusammen.

www.tkt-vivax.de

(Foto: tkt vivax)