Mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2024 wird sich der Glasfaserausbau in Deutschland weiter verlangsamen, so die Einschätzung der tktVivax Group, die sich als ganzheitlicher Umsetzungsbegleiter im Breitbandausbau positioniert.
„Die Komplexität der Förderlandschaft hat weiter zugenommen. Der Branchendialog und die Markterkundung sind im vorgegebenen Zeitrahmen kaum noch umsetzbar. Und die Anhebung der Aufgreifschwellen oder neue Piloten wie das Lückenschlussprogramm sind nicht mehr als Feigenblätter, die kaum Wirkung entfalten werden“, urteilt Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group. „Zusammengefasst kann man das nur als Förderverhinderungsprogramm bezeichnen. Schlimmer noch: Millionen an Fördergeldern, die im letzten Jahr zum Beispiel für die Beratung bei der Markterkundung ausgegeben wurden, sind zum Fenster hinausgeworfen, da diese nun erneut durchgeführt werden muss“.
Lückenschluss-Programm
Ganze 500.000 Euro können hier maximal bewilligt werden, was nach den Erfahrungen von tktVivax in den wenigsten Fällen ausreicht. Denn die zu schließenden Lücken liegen in der Regel am Stadtrand oder weiter außerhalb, der Erschließungsaufwand ist entsprechend höher. Da insgesamt nur 23 Millionen Euro im ersten Aufruf zur Verfügung stehen, werden in diesem Jahr nur wenige Anträge bewilligt werden können, die zudem nach dem Windhundprinzip vergeben werden. In Summe werden max. 100 Anträge für das ganze Bundesgebiet bewilligt. „Zudem wird die einmal vom Projektträger festgelegte Summe nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder steht auch noch nicht fest.Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, so Fieml, der auch kritisiert, dass die Anträge im Prinzip schon gestern hätten gestellt werden müssen, um bei der Vergabe der Fördermittel zum Zug zu kommen. Neben dem Branchendialog ist auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) ist nach wie vor verpflichtend, mit allem Aufwand, der damit verbunden ist, und das für nur eine Handvoll von Adressen im jeweiligen Gemeindegebiet.
Standardprogramm
Vor dem Markterkundungsverfahren ist nun auch hier ein Branchendialog durchzuführen. Hier sind bilaterale Einzelgespräche mit allen teilnehmenden TKU verpflichtend, der Zeitaufwand beträgt mindestens vier Wochen. Für das anschließende MEV sind weitere zwölf Wochen einzuplanen. Damit erhöht sich der Zeitaufwand, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, auf vier Monate. Dabei sind Ausschreibungen für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens noch nicht berücksichtigt. Kommunen oder Gebietskörperschaften, die in weiser Voraussicht vielleicht schon im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben, könnten also im besten Fall rechtzeitig zum 30. September 2024 einen förderfähigen Antrag stellen. Alle anderen, die erst im Juli oder August starten, haben kaum eine Chance, die Fristen einzuhalten. Kommunen, die in 2023 ihre Anträge zurückgezogen haben und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Somit haben zumindest diese Gemeinden die Chance der Fristwahrung. Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten.
Angreifschwellen
Die für die Förderfähigkeit maßgeblichen Aufgreifschwellen liegen künftig zwar bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Für die Punktebewertung und damit die Förderfähigkeit spielen diese Datenraten jedoch in der Regel keine Rolle, da hierfür weiterhin 30 Mbit/s maßgeblich sind. Grundsätzlich bleiben alle Gebiete förderfähig, in denen die Endnutzer ausschließlich über kupferbasierte Netze angeschlossen sind. Gebiete mit rückkanalfähigen TV-Kabeln sind weiterhin nicht förderfähig, ebenso wie Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens 100 Mbit/s im Download bereitstellen oder voraussichtlich bereitstellen werden.
Punktekompass
Bewertet wird hier ein hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s, die „Nutzung von Synergien“ (verbleibende Versorgungslücken), die „digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Bevölkerungsdichte) sowie die „interkommunale Zusammenarbeit“. Daraus ergibt sich eine klare Bevorzugung von Zweckverbänden oder Landkreisen, die im Rahmen der Aufgabenübertragung ihrer Gemeinden am Förderverfahren teilnehmen. Diese können gezielt steuern, welche Gebiete in den Förderantrag aufgenommen werden und welche nicht. Einzelne Kommunen können dies nicht, sie müssen immer für das gesamte Gemeindegebiet Anträge stellen. Die Prognose des Punktekompasses orientiert sich an einem Referenzwert, der sogenannten Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 Prozent der Mindestpunktzahl, die ein Antrag im Jahr 2023 erreicht hätte. In welchem Umfang die Grenzpunktzahl zum tragen kommt, ist nicht verbindlich. Aufgrund des engen Zeitrahmens kann es sein, dass in diesem Jahr nur wenige Anträge gestellt werden und der Schwellenwert dadurch sinkt.
Ausbauziele unerreichbar
„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken, was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele für Glasfasernetze können so aber keinesfalls mehr erreicht werden“, fasst Dirk Fieml zusammen. Zumal auch der eigenwirtschaftliche Ausbau einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. „Fast alle neuen Investoren, auf die so große Hoffnungen gesetzt wurden, haben ihre Aktivitäten deutlich zurückgefahren oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“.
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