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FRK

  • 27. FRK-Breitbandkongress – Mittelstand kämpft um Existenz

    Wenn am 11. und 12. September 2024 zum 27. Mal der Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) stattfindet, werden die Teilnehmer nicht nur ein erstes Fazit zur am 1. Juli 2024 auslaufenden Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten ziehen.

     

    Es wird in diesem Zusammenhang auch darum gehen, wie sich die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen (TKU) zukunftsfähig aufstellen. „Derzeit weht unseren Mitgliedern ein steifer Wind ins Gesicht“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. „Wir haben mit einem schlecht gemachten Telekommunikationsgesetz (TKG) zu kämpfen und werden deswegen in den Medien zu Unrecht als Glasfaser-Verhinderer verunglimpft.“

    Es seien laut Labonte aber vielmehr die bisher lediglich die Netzebene 3 mit Glasfaser ausbauenden TK-Konzerne sowie Betreiber von Streaming-Plattformen, die mit teils irreführender Kommunikation Mietern einen Glasfaseranschluss versprechen – vorbei an den Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft und unter Missachtung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen in den Gebäuden. „Jeder Immobilieneigentümer will Glasfaser, aber niemand möchte im Bestand einen Flickenteppich aus Wohnungen mit und ohne Glasfaseranschluss haben“, erklärt Labonte. „Es liegt doch auf der Hand, dass es wirtschaftlicher und für die Mieter angenehmer ist, wenn der Bautrupp in einem Rutsch alle Wohnungen mit Glasfaser erschließt anstatt für jeden Nachbarn einzeln. Im engen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft arbeiten wir intensiv an der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze, wie etwa unser Muster-Rahmenvertrag mit dem Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft GdW belegt.“

    FRK fordert Gesetzgeber zu Nachbesserungen im TKG auf

    Der Glasfaserausbau von der Netzebene 3 in die Gebäude (Netzebene 4, NE4) könnte aus Sicht Labontes wesentlich reibungsloser funktionieren, wenn das TKG nicht so viele handwerkliche Mängel aufweisen würde. „Sowohl das Glasfaserbereitstellungsentgelt als auch die Modernisierungsumlage spielen im NE4-Glasfaserausbau praktisch keine Rolle“, bemängelt Labonte. „Zudem ist im TKG die Mitnutzung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen ebenso schwammig geregelt wie die Duldungspflicht für das Verlegen von Glasfaser auf privatem Grund.“

    Deshalb fordert der FRK-Vorsitzende den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die beiden laufenden Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber werden vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Die Politik bevorzugt die großen TK-Konzerne, gegen deren Markt- und Marketingmacht mittelständische TKU Wege und Lösungen finden müssen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.“ Hierbei sieht Labonte speziell die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Pflicht. „Die Sparkassen müssen endlich ihre satzungsgemäße Aufgabe wahrnehmen und regionale Unternehmen unterstützen“, fordert Labonte. „Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken missachten fahrlässig das Potenzial des Mittelstands.“

    So wird es am 11. und 12. September auf dem Breitbandkongress des FRK im Leipziger H4 Hotel um nichts weniger gehen als die weiterhin bestehenden Zukunftschancen und sichere Existenz des TK-Mittelstands als Wettbewerbsgarant im Breitbandmarkt. „Obwohl es in der ersten Jahreshälfte zahlreiche weitere Events zu Themen wie Glasfaserausbau, Umlagefähigkeit oder zum strategischen Überbau von FTTH-Netzen gab, gehe ich davon aus, dass wir bezüglich Teilnehmer und Aussteller die Rekordzahlen des vergangenen Jahres wieder erreichen oder sogar übertreffen werden“, sagt der FRK-Vorsitzende Labonte. Denn bereits knapp drei Viertel der Standfläche sei gebucht, das Interesse der Branche an den genannten Themen groß. Der FRK wird auch bei der 27. Auflage seines Breitbandkongresses den Teilnehmern aktuelle Informationen und Anreize für ein weiterhin erfolgreiches Wirtschaften an die Hand geben sowie den Austausch der Branchenspezialisten untereinander und mit Politik nebst Finanzwirtschaft fortführen.

    www.breitbandkongress-frk.de

    (Foto: frk)

  • FRK besorgt über Sammelinkassoverbote

    Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) warnt vor den negativen Folgen durch den Wegfall des Sammelinkassos ab dem 1. Juli 2024.

     

    „Wenn die mittelständischen Kabel- und Telekommunikationsnetzbetreiber als Verbraucherpreiskorrektiv verschwunden sind, können die verbliebenen Oligopolisten die Preise so erhöhen, dass die Private-Equity-Investoren ihre 20-prozentige jährliche Rendite erzielen“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. Durch das Ende des Sammelinkassos können den mittelständischen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile entstehen. Gleichzeitig bewahrheitet sich nämlich inzwischen die Befürchtung, dass den Verbrauchern in der Flut an Werbeversprechen für eine vermeintlich moderne TV-Versorgung eine Verschlechterung der Empfangsqualität sowie höhere Kosten drohen.

    Sorge vor Wettbewerbseinbußen

    Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber sind oft lokale oder regionale Anbieter, die in der Vergangenheit viel Geld investierten, um die Kabelinfrastruktur zu bauen, zu modernisieren und zu erweitern. Als verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft und mit den Einnahmen aus dem Sammelinkasso sind sie bisher ein wirtschaftlich stabiler, langfristig zuverlässiger Partner ihrer Kunden und garantieren den ordnungspolitisch notwendigen Preiswettbewerb.

    frk Heinz Peter Labonte„Die Beendigung des Sammelinkassos stellt diese Geschäftsmodelle absehbar in Frage und zwingt die mittelständischen Unternehmen in einen teilweise verzerrten Wettbewerb“, kritisiert Labonte. „Sie haben – auch wegen der restriktiven Refinanzierungsbereitschaft ihrer lokalen und regionalen Banken – weder die finanziellen Ressourcen noch das Personal, um mit den Werbeetats , Rabatten und Sonderaktionen der großen TK-Konzerne und ihren global agierenden Finanzinvestoren mitzuhalten. Das Ende des Sammelinkassos kann also zu massiven Wettbewerbseinbußen für die Verbraucher und Kundenverlust nebst einem Umsatzeinbruch für die mittelständischen Unternehmen führen, was potenziell ihre Existenz und damit auch Arbeitsplätze gefährdet.“

    Weniger Qualität, mehr Kosten für Verbraucher

    Die Abschaffung des Sammelinkassos wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, das den Wettbewerb auf dem TK-Markt fördern und die Verbraucherrechte stärken sollte. „Tatsächlich setzt die mittelstandsfeindliche Ampel-Regierung die unter der Merkel-Scholz-Koalition mit der SPD begonnene Verwirrung der Verbraucher fort“, sagt Labonte.

    Die Verbraucher müssen sich nun selbst um die zukünftige TV-Versorgung kümmern, d. h., sie müssen unzählige Angebote, Tarife und Konditionen vergleichen. „Diese Preise und Leistungen können jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die die Kunden kaum noch überblicken oder verstehen können“, warnt der FRK-Vorsitzende. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Leistungen gebucht werden, die gar nicht benötigt werden und zudem noch teuer sind.

    Für die Mitglieder des Verbands im Speziellen und dem Mittelstand im Allgemeinen fordert Labonte von der Regierung endlich eine verlässliche, kalkulierbare Ordnungspolitik und damit eine stärkere Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen als Garant für die gesellschaftliche Stabilität. „Sie sind erfahrungsgemäß auch diejenigen, die Innovationen vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die selbst ernannte ‚Fortschrittskoalition‘ sollte – anders als die Merkel-Scholz-Koalition zuvor – daher die mittelständischen Unternehmen nicht als Hindernis, sondern als verlässlicher   Partner für die Modernisierung der Telekommunikationsregulierung ansehen. Dazu gehört, diese Unternehmen entsprechend zu behandeln, bevor eventuell demnächst das Bundesverfassungsgericht angesichts vorliegender Beschwerden der Mittelständler diese Regierung erneut zum Handeln zwingen könnte“, fordert Labonte.

    Hintergrund

    Das Sammelinkasso ist das hinlänglich bekannte Verfahren, bei dem die vorwiegend mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die das Fernsehsignal in die Haushalte liefern, einen Sammelvertrag mit Wohnungseigentümern oder -verwaltungen abschließen. Dieser Vertrag regelt die Konditionen für die Nutzung des Kabelanschlusses, die Gebühren und die Serviceleistungen. Die TV-Gebühren werden als Sammelinkasso von den Wohnungseigentümern oder -verwaltungen mit der Miete als Nebenkosten abgerechnet.

    Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Kabelnetzbetreiber eine hohe Anzahl von Kunden erreichen können, ohne dass ein individueller Verwaltungsaufwand betrieben werden muss. Die Verbraucher haben ebenfalls keinen Verwaltungsaufwand, da der Sammelvertrag von den Vermietern geschlossen wird. Die Wohnungseigentümer oder -verwaltungen profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer besseren Verhandlungsposition gegenüber mittleren Kabelnetzbetreibern und großen Telekommunikationsunternehmen.

    www.kabelverband-frk.de

    (Fotos: FRK)

  • FRK kontert Werbung zum TV-Anbieterwechsel

    Bald steht es jedem Mieter frei, über welche Anbieter er künftig sein Fernsehprogramm bezieht. Die jahrzehntelang gültige Praxis, die TV-Grundversorgung etwa über Breitbandnetze als Teile des Mietvertrages und damit über die Nebenkosten abzurechnen, entfällt. Dem freien Wettbewerb steht hier nichts mehr im Wege.

     

    „Jetzt beginnt die heiße Phase“, sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024. „Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben“, warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) macht Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Ergo müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringt jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber einige Herausforderungen mit sich.

    FRK-Mitglieder sind vorbereitet

    „Die Übergangsfrist mit dem Stichtag 1. Juli 2024 ist unter den FRK-Mitgliedern bereits seit Inkrafttreten der TKG-Novelle Ende 2021 ein Thema“, erklärt Labonte. „Wir haben darüber mehrfach auf unserem Breitbandkongress diskutiert. Unsere Mitglieder sind vorbereitet.“ Kabelnetzbetreiber müssten gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen auf die Mieter zugehen und sie über die zukünftige TV-Versorgung informieren, denn die Netzbetreiber hätten u. a. wegen übertriebener Datenschutzvorschriften keine Adressdaten ihrer Kunden, nämlich der Mieter, die den TV-Bezug per Sammelinkasso über die Mietkosten bezahlen, erläutert der FRK-Vorsitzende.

    „Das ist durchaus mit einigem Aufwand verbunden, zumal die Wohnungswirtschaft auch noch mit ganz anderen Themen beschäftigt ist“, weiß Labonte. Dennoch führe kein Weg an einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte auch weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern. „Das ist schließlich die Grundlage, um auch andere Produkte wie Internet oder Telefonie vermarkten zu können“, ergänzt Labonte.

    Verdeckte Kosten bei TV-Produkten von IPTV- und OTT-Anbietern

    Diese Kommunikation ist auch deshalb wichtig, weil Mieter nach dem 1. Juli 2024 auch einen anderen Weg wählen können, über den sie fernsehen. Das wollen vor allem IPTV- und OTT-Anbieter nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dementsprechend werben sie für ihre Angebote. „Die Folge ist, das kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber nun der Marketingpower großer bundesweit agierender TK-Konzerne gegenüberstehen“, sagt Labonte.

    Er weist darauf hin, dass in der Werbung zwar mit niedrigen Preisen geworben, dabei aber nicht erwähnt werde, dass zum Preis des TV-Produkts auch die Kosten für den Internetanschluss hinzukommen. „Rechnet man beides zusammen, wird schnell deutlich, dass der Kabelanschluss bei den lokalen mittelständischen Kabelnetzbetreibern in vielen Fällen die günstigere Variante ist.“

    Im Wettbewerb mit den TK-Konzernen hätten laut Labonte gerade kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber ein Pfund in der Hand: Sie sind für die Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren tätig, kennen die Gebäude, die Verkabelungen und haben sich als verlässliche Partner vor Ort bewährt. „Diese Regionalität müssen die Kabelnetzbetreiber dem Marketing großer TK-Konzerne entgegenstellen“, sagt Labonte. „Dann erwirtschaften sie auch nach dem 1. Juli 2024 ihre TV-Umsätze.“

    www.kabelverband-frk.de

  • Telekom steht zu Unrecht allein am Pranger

    Der Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) kritisiert das jüngst veröffentlichte Verbändeschreiben an Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

     

    „Heuchelei“, sagt der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte zu dem Schreiben. „Als gäbe es nur den Überbau durch die Deutsche Telekom“, so Labonte weiter. „Zumal sich die Verbände an den Falschen wenden.“

    Selbstverständlich ist der strategische Überbau durch die Telekom ein Problem, dass bislang trotz mehrfacher Aufforderungen und steigenden Fallzahlen keine nennenswerten politischen Maßnahmen zur Folge hatte. „Die Monitoring-Stelle bei der Bundesnetzagentur ist bislang lediglich eine Sammelstelle für Überbau-Meldungen“, kritisiert Labonte. „Vielleicht rührt sich bei dieser Behörde auch deshalb nichts, weil es längst nicht nur die Telekom ist, die Glasfasernetze überbaut“. Immer häufiger berichten FRK-Mitglieder, wie ihre Ausbauprojekte von den sogenannten alternativen Glasfasernetzbetreibern torpediert werden. „Die Telekom bedroht große Glasfaserfasernetzbetreiber und die bedrohen den Mittelstand“, sagt Labonte.

    Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche

    Offensiv prangert Labonte die Doppelzüngigkeit der Großverbände an. „Sie werfen der Telekom strategischen Überbau vor, während offenbar gleichzeitig eigene Mitglieder die Glasfasernetze mittelständischer Telekommunikationsunternehmen überbauen“, sagt der FRK-Vorsitzende. „Mit dem Staatssekretär Schnorr wenden sich die Verbände zwar an einen sachkundigen Politiker, aber was nützt das, wenn dessen Chef keinen Einfluss auf die Telekom als Anteilseigner hat?“ Ein weiterer Grund, warum der FRK dieses Verbändeschreiben nicht unterstützt.

    Bereits beim FRK-Breitbandkongress im September 2023 beschloss der Fachverband der mittelständischen Telekommunikationsunternehmen, auf Bundesfinanzminister Christian Lindner zuzugehen und ihn aufzufordern auf die beiden Vertreter im Telekom-Aufsichtsrat einzuwirken, den Glasfaserüberbau jedweder Art zu beenden. Sowohl Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, als auch KfW-Vorstandsvorsitzender Stefan B. Wintels sollen Rechenschaft darüber ablegen, warum die Telekom weiterhin ungestört Glasfasernetze der Wettbewerber überbauen kann.

    „Gerade jetzt, wo Bundesfinanzminister Lindner keinen Spielraum für höhere Ausgaben sieht, sollte er den strategischen Überbau schnell unterbinden“, fordert Labonte, „denn dadurch werden Kommunen, speziell in ländlichen Regionen, wo der Bau nur eines Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, nicht flächendeckend ausgebaut. Es bleiben unwirtschaftliche Gebiete zurück, die später nur über Fördermittel, also unser aller Steuergelder in Milliardenhöhe, mit Glasfaser versorgt werden können.“ Dies werde auch durch das aktuelle Gutachten von WIK-Consult gestützt, so Labonte abschließend.

    www.kabelverband-frk.de