Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) warnt vor den negativen Folgen durch den Wegfall des Sammelinkassos ab dem 1. Juli 2024.
„Wenn die mittelständischen Kabel- und Telekommunikationsnetzbetreiber als Verbraucherpreiskorrektiv verschwunden sind, können die verbliebenen Oligopolisten die Preise so erhöhen, dass die Private-Equity-Investoren ihre 20-prozentige jährliche Rendite erzielen“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. Durch das Ende des Sammelinkassos können den mittelständischen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile entstehen. Gleichzeitig bewahrheitet sich nämlich inzwischen die Befürchtung, dass den Verbrauchern in der Flut an Werbeversprechen für eine vermeintlich moderne TV-Versorgung eine Verschlechterung der Empfangsqualität sowie höhere Kosten drohen.
Sorge vor Wettbewerbseinbußen
Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber sind oft lokale oder regionale Anbieter, die in der Vergangenheit viel Geld investierten, um die Kabelinfrastruktur zu bauen, zu modernisieren und zu erweitern. Als verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft und mit den Einnahmen aus dem Sammelinkasso sind sie bisher ein wirtschaftlich stabiler, langfristig zuverlässiger Partner ihrer Kunden und garantieren den ordnungspolitisch notwendigen Preiswettbewerb.
„Die Beendigung des Sammelinkassos stellt diese Geschäftsmodelle absehbar in Frage und zwingt die mittelständischen Unternehmen in einen teilweise verzerrten Wettbewerb“, kritisiert Labonte. „Sie haben – auch wegen der restriktiven Refinanzierungsbereitschaft ihrer lokalen und regionalen Banken – weder die finanziellen Ressourcen noch das Personal, um mit den Werbeetats , Rabatten und Sonderaktionen der großen TK-Konzerne und ihren global agierenden Finanzinvestoren mitzuhalten. Das Ende des Sammelinkassos kann also zu massiven Wettbewerbseinbußen für die Verbraucher und Kundenverlust nebst einem Umsatzeinbruch für die mittelständischen Unternehmen führen, was potenziell ihre Existenz und damit auch Arbeitsplätze gefährdet.“
Weniger Qualität, mehr Kosten für Verbraucher
Die Abschaffung des Sammelinkassos wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, das den Wettbewerb auf dem TK-Markt fördern und die Verbraucherrechte stärken sollte. „Tatsächlich setzt die mittelstandsfeindliche Ampel-Regierung die unter der Merkel-Scholz-Koalition mit der SPD begonnene Verwirrung der Verbraucher fort“, sagt Labonte.
Die Verbraucher müssen sich nun selbst um die zukünftige TV-Versorgung kümmern, d. h., sie müssen unzählige Angebote, Tarife und Konditionen vergleichen. „Diese Preise und Leistungen können jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die die Kunden kaum noch überblicken oder verstehen können“, warnt der FRK-Vorsitzende. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Leistungen gebucht werden, die gar nicht benötigt werden und zudem noch teuer sind.
Für die Mitglieder des Verbands im Speziellen und dem Mittelstand im Allgemeinen fordert Labonte von der Regierung endlich eine verlässliche, kalkulierbare Ordnungspolitik und damit eine stärkere Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen als Garant für die gesellschaftliche Stabilität. „Sie sind erfahrungsgemäß auch diejenigen, die Innovationen vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die selbst ernannte ‚Fortschrittskoalition‘ sollte – anders als die Merkel-Scholz-Koalition zuvor – daher die mittelständischen Unternehmen nicht als Hindernis, sondern als verlässlicher Partner für die Modernisierung der Telekommunikationsregulierung ansehen. Dazu gehört, diese Unternehmen entsprechend zu behandeln, bevor eventuell demnächst das Bundesverfassungsgericht angesichts vorliegender Beschwerden der Mittelständler diese Regierung erneut zum Handeln zwingen könnte“, fordert Labonte.
Hintergrund
Das Sammelinkasso ist das hinlänglich bekannte Verfahren, bei dem die vorwiegend mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die das Fernsehsignal in die Haushalte liefern, einen Sammelvertrag mit Wohnungseigentümern oder -verwaltungen abschließen. Dieser Vertrag regelt die Konditionen für die Nutzung des Kabelanschlusses, die Gebühren und die Serviceleistungen. Die TV-Gebühren werden als Sammelinkasso von den Wohnungseigentümern oder -verwaltungen mit der Miete als Nebenkosten abgerechnet.
Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Kabelnetzbetreiber eine hohe Anzahl von Kunden erreichen können, ohne dass ein individueller Verwaltungsaufwand betrieben werden muss. Die Verbraucher haben ebenfalls keinen Verwaltungsaufwand, da der Sammelvertrag von den Vermietern geschlossen wird. Die Wohnungseigentümer oder -verwaltungen profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer besseren Verhandlungsposition gegenüber mittleren Kabelnetzbetreibern und großen Telekommunikationsunternehmen.
www.kabelverband-frk.de
(Fotos: FRK)