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Bald steht es jedem Mieter frei, über welche Anbieter er künftig sein Fernsehprogramm bezieht. Die jahrzehntelang gültige Praxis, die TV-Grundversorgung etwa über Breitbandnetze als Teile des Mietvertrages und damit über die Nebenkosten abzurechnen, entfällt. Dem freien Wettbewerb steht hier nichts mehr im Wege.

 

„Jetzt beginnt die heiße Phase“, sagt Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) mit Blick auf den Stichtag 1. Juli 2024. „Die Mittelständler, die sich jetzt nicht vorbereiten und die massive Werbung der Konzerne kontern, laufen Gefahr im Sommer einen Einbruch ihrer TV-Umsätze zu erleben“, warnt Labonte vor den Folgen des Endes für das Sammelinkasso. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) macht Schluss mit der Möglichkeit, die Kosten für den Kabelnetzbetrieb über die Mietnebenkosten im Sammelinkasso abzurechnen. Ergo müssen Kabelnetzbetreiber auf Einzelinkasso umstellen. Das bringt jedoch für Verbraucher und ihre langjährigen Lieferanten, die lokalen kleinen und mittelständischen Netzbetreiber einige Herausforderungen mit sich.

FRK-Mitglieder sind vorbereitet

„Die Übergangsfrist mit dem Stichtag 1. Juli 2024 ist unter den FRK-Mitgliedern bereits seit Inkrafttreten der TKG-Novelle Ende 2021 ein Thema“, erklärt Labonte. „Wir haben darüber mehrfach auf unserem Breitbandkongress diskutiert. Unsere Mitglieder sind vorbereitet.“ Kabelnetzbetreiber müssten gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen auf die Mieter zugehen und sie über die zukünftige TV-Versorgung informieren, denn die Netzbetreiber hätten u. a. wegen übertriebener Datenschutzvorschriften keine Adressdaten ihrer Kunden, nämlich der Mieter, die den TV-Bezug per Sammelinkasso über die Mietkosten bezahlen, erläutert der FRK-Vorsitzende.

„Das ist durchaus mit einigem Aufwand verbunden, zumal die Wohnungswirtschaft auch noch mit ganz anderen Themen beschäftigt ist“, weiß Labonte. Dennoch führe kein Weg an einer Kommunikation mit den betroffenen Mietern vorbei, wollen die Kabelnetzbetreiber diese Haushalte auch weiterhin mit Kabelfernsehen beliefern. „Das ist schließlich die Grundlage, um auch andere Produkte wie Internet oder Telefonie vermarkten zu können“, ergänzt Labonte.

Verdeckte Kosten bei TV-Produkten von IPTV- und OTT-Anbietern

Diese Kommunikation ist auch deshalb wichtig, weil Mieter nach dem 1. Juli 2024 auch einen anderen Weg wählen können, über den sie fernsehen. Das wollen vor allem IPTV- und OTT-Anbieter nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dementsprechend werben sie für ihre Angebote. „Die Folge ist, das kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber nun der Marketingpower großer bundesweit agierender TK-Konzerne gegenüberstehen“, sagt Labonte.

Er weist darauf hin, dass in der Werbung zwar mit niedrigen Preisen geworben, dabei aber nicht erwähnt werde, dass zum Preis des TV-Produkts auch die Kosten für den Internetanschluss hinzukommen. „Rechnet man beides zusammen, wird schnell deutlich, dass der Kabelanschluss bei den lokalen mittelständischen Kabelnetzbetreibern in vielen Fällen die günstigere Variante ist.“

Im Wettbewerb mit den TK-Konzernen hätten laut Labonte gerade kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber ein Pfund in der Hand: Sie sind für die Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren tätig, kennen die Gebäude, die Verkabelungen und haben sich als verlässliche Partner vor Ort bewährt. „Diese Regionalität müssen die Kabelnetzbetreiber dem Marketing großer TK-Konzerne entgegenstellen“, sagt Labonte. „Dann erwirtschaften sie auch nach dem 1. Juli 2024 ihre TV-Umsätze.“

www.kabelverband-frk.de