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Bundesnetzagentur

  • Bundesnetzagentur veröffentlicht aktualisierte Funklochkarte

    Die Bundesnetzagentur stellt eine angepasste Version der Funklochkarte bereit.

     

    Nutzer können die Messergebnisse der Breitbandmessung/Funkloch-App ab jetzt nach Bundesland differenziert abrufen. Auch regionale Informationen auf Landkreis- und Gemeindeebene sind veröffentlicht. Die Funklochkarte kann bis auf Rasterzellen von 100 Metern vergrößert werden. Mit einer Filterfunktion bietet sie Anwendern die Auswahl einzelner Technologien, verschiedener Netzbetreiber oder bestimmter Zeiträume.

    Anwendung der Breitbandmessung/Funkloch-App

    Die Nutzerinnen und Nutzer der Breitbandmessung/Funkloch-App haben die Messpunkte mit ihren eigenen Endgeräten und Mobilfunkverträgen selbst erzeugt. Sie können protokollieren, ob ein Funkloch vorliegt oder eine Mobilfunkanbindung verfügbar ist. Auch die vorhandene Mobilfunktechnologie kann aufgenommen werden. Je mehr Messpunkte hinterlegt sind, desto detaillierter sind die Aussagen in den einzelnen Regionen. Die Kartendarstellung gibt jedoch keine abschließende Auskunft über die vor Ort verfügbaren Netztechnologien eines Netzbetreibers. Die App wurde im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt und steht für Android und iOS kostenlos im jeweiligen Store zur Verfügung.

    Die dargestellten Daten decken den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 ab. Sie beinhalten insgesamt ca. 250 Mio. Messpunkte von rund 300.000 Nutzern der Breitbandmessung/Funkloch-App. Anwender können die Geodaten innerhalb der Karte herunterladen. Die downloadbaren Daten der Funklochkartewerden vierteljährlich aktualisiert.

    Hintergrund Gigabitgrundbuch

    Die Funklochkarte ist auch Teil des Gigabitgrundbuches des Bundes. Dieses besteht aus sechs Informationsdiensten mit verschiedenen Zwecken für unterschiedliche Zielgruppen. Für alle Nutzer stehen der Breitbandatlas, das Mobilfunk-Monitoring, die Breitbandmessungskarte und die Funklochkarte zur Verfügung. Zugangsbeschränkte Dienste für am Breitbandausbau Beteiligte sind der Infrastrukturatlas und die Analyseplattform.

    www.bundesnetzagentur.de

    (Foto: Bundesnetzagentur)

  • Christiane Seifert ist neue Vorsitzende des europäischen Ausschusses für elektronische Kommunikation

    Christiane Seifert ist zur neuen Vorsitzenden des Ausschusses für elektronische Kommunikation (ECC) innerhalb der Europäischen Konferenz der Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) gewählt worden.

     

    „Wir freuen uns sehr, dass mit Frau Seifert eine Kollegin der Bundesnetzagentur diese bedeutende internationale Position übernimmt,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Das ECC legt die Grundlagen für eine sichere und nachhaltige Kommunikation in Europa und gestaltet wichtige Rahmenbedingungen sowohl für die Industrie als auch für die Verbraucher. Es vereint Ministerien und Regulierungsbehörden aus 46 Ländern, die sich für eine effiziente Nutzung des Funkspektrums, der Satellitenumlaufbahnen und der Nummerierungsressourcen in Europa einsetzen. Darüber hinaus fördert das ECC gemeinsame europäische Positionen insbesondere bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und auf Weltfunkkonferenzen.

    Christiane Seifert verfügt über langjährige Erfahrung in der ECC. Seit 2019 ist sie stellvertretende Vorsitzende des ECCs und hat an der europäischen Harmonisierung mitgewirkt, z. B. für 5G Mobilfunk und WLAN im 6GHz-Band. In der Bundesnetzagentur war sie bisher unter anderem im Justiziariat, Beschlusskammer für Netzentgelte Energie und im Internationalen Spektrumsmanagement tätig.

    www.bundesnetzagentur.de

    (Foto: Bundesnetzagentur)

  • Orientierungspunkte zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte zur künftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zur öffentlichen Konsultation gestellt.

    Die Konsultation ist mit einer ersten Abfrage des künftigen Bedarfs des Mobilfunks an Frequenzen verbunden. Hintergrund ist das Auslaufen von Frequenznutzungsrechten bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum Ende des Jahres 2025.

    „Bei der Digitalisierung muss Tempo vorgelegt werden. Der Breitbandausbau muss Fahrt aufnehmen und Funklöcher müssen geschlossen werden. Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen derzeit wesentlich zur mobilen Breitbandversorgung in der Fläche bei. Hierzu gehen wir nun den nächsten Schritt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen

    Die Orientierungspunkte skizzieren den Sachverhalt für eine spätere Bereitstellung der Frequenzen. Zudem adressieren sie klärungsbedürftige Aspekte und Erwägungen zu Laufzeiten der Frequenznutzungsrechte, zur wettbewerblichen Unabhängigkeit des vierten Netzbetreibers, zu wettbewerbsbezogenen Auflagen und Versorgungsauflagen sowie zur Förderung von Kooperationen.

    Mit der ersten Bedarfsabfrage sollen Indizien für eine mögliche Frequenzknappheit untersucht werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt für das spätere  Vergabeverfahren.

    Auf Grundlage der zu erwartenden Stellungnahmen der Marktteilnehmer sollen die weiteren Schritte für ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Bereitstellung der Frequenzen ermittelt werden.

    Hintergrund zum Verfahren

    Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz sind bis Ende 2025 befristet. Nun soll der beste Weg für eine Bereitstellung der Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 geebnet werden.

    Um allen Marktbeteiligten frühzeitig Investitions- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden, hat die Bundesnetzagentur bereits im Sommer 2021 die öffentliche Anhörung zu den „Grundsätze[n] und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz“ gestartet. Die eingereichten Stellungnahmen sind in die heute veröffentlichten Orientierungspunkte eingeflossen.

    Im Sommer 2020 hatte die Bundesnetzagentur die Diskussion mit der Veröffentlichung des „Frequenzkompasses“ eröffnet.

    Bis zum 21. März 2022 können die Orientierungspunkte kommentiert und prognostizierte Bedarfe durch die Unternehmen bekundet werden.

    www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband

  • Pilotprojekte zum Übergang von Kupfer auf Glasfaser abgeschlossen

    Im Rahmen des Gigabitforums bei der Bundesnetzagentur wurden drei Pilotprojekte zur Umstellung von Kupfer auf Glasfaser durchgeführt.

     

    „Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Migration von Kupfer auf Glasfaser so gestalten, dass Wettbewerb sichergestellt und Verbraucherinteressen gewahrt sind – sowohl auf den neuen Glasfasernetzen als auch in der Phase des Übergangs,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden wir ein Konzept für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration erarbeiten. So schaffen wir frühzeitig die nötige Planungssicherheit für den Markt und die hohen Investitionen in Glasfasernetze. Darüber hinaus werden wir Hinweise für einen guten Übergang für die Kundinnen und Kunden hin zu zukunftssicheren Netzen erarbeiten.“

    Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus den Pilotprojekten

    Im Februar 2024 hatte die Branche in drei Gebieten in Thüringen und Hessen Pilotprojekte zum Wechsel von kupferbasierten DSL- auf neu errichtete Glasfaser-Anschlüsse gestartet. Das Gigabitforum hat die Pilotprojekte nun mit einem Erfahrungsbericht abgeschlossen und mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH ausgewertet.

    Wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Abschaltung der traditionellen Kupfer-Infrastrukturen ist nicht nur der Netzausbau entlang der Straßen (Homes Passed), sondern insbesondere auch der Anschluss der Häuser und der Netzausbau innerhalb der Gebäude (Homes Connected). Das Gigabitforum empfiehlt daher, den Ausbau bis in die Wohnungen jetzt zu forcieren und eine Erleichterung des Ausbaus durch rechtliche Änderungen zu prüfen.

    Die Pilotprojekte haben auch Erkenntnisse für die unternehmensinternen und –übergreifenden Prozesse generiert sowie noch weiter zu erarbeitende Handlungsfelder identifiziert. Ziel bei der Ausgestaltung des Regelprozesses wird sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin zu jeder Zeit qualitativ hochwertige Dienste verschiedener Anbieter zur Auswahl haben. Hierfür muss die Branche frühzeitig die Vorbereitungen vorantreiben, unter anderem in ihren IT-Systemen. Darüber hinaus ist klargeworden, dass beim Zuschnitt der Abschaltegebiete eine Abwägung zwischen technischen Aspekten und Anforderungen an die Kundenkommunikationen erfolgen muss. In diesem Zusammenhang plant das Gigabitforum, 2025 aktiv den Austausch im Markt zu suchen.

    Nächste Schritte

    Die Bundesnetzagentur wird parallel zu den Aktivitäten des Gigabitforums weitere Schritte angehen.

    • Es ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration erarbeitet. Es soll umfassend verbraucher- und wettbewerbspolitische Aspekte adressieren. Der Diskussion mit der Branche und im politischen Raum wird hierbei eine hohe Bedeutung zukommen. Im Fokus werden erforderliche Maßnahmen und hierfür ggf. notwendige gesetzliche Änderungen für einen beschleunigten Übergang stehen.
    • Zum anderen wird die Bundesnetzagentur bereits im Vorfeld des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze strukturierende Hinweise erarbeiten und veröffentlichen. Sie wird hierzu zusammen mit weiteren Fragestellungen eine Marktkonsultation durchführen. Ziel ist es, die Planungssicherheit frühzeitig zu erhöhen und dadurch die Prozessschritte einer konkreten Abschaltung der Kupfernetze zu beschleunigen.
    • Gleichzeitig setzt die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 die Errichtung des Regulierungsrahmens Glasfaser mit einer Reihe relevanter Verfahren und Entscheidungen fort.

    Hintergrund Gigabitforum

    Mehr als ein Drittel der Bevölkerung kann bereits Glasfaserprodukte buchen. Jedes Jahr kommen durch den Ausbau der Glasfasernetze über 4 Mio. Anschlüsse hinzu. Damit rückt auch die Ablösung der traditionellen Kupfer-Infrastrukturen in den Fokus.

    Das „Gigabitforum“, ein von der Bundesnetzagentur eingerichteter und geleiteter Expertenkreis, begleitet diesen Technologiewandel. Das Gigabitforum besteht aus Vertretern der TK-Verbände, der Anbieter von TK-Anschlüssen, des zuständigen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, der Bundesländer sowie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK). Das Gigabitforum stellt seit März 2021 für die Beteiligten eine zentrale Dialogplattform dar, um über investitions- und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für den beschleunigten Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze zu diskutieren. Dabei sollen möglichst frühzeitig Herausforderungen und Hemmnisse für diesen Übergang identifiziert, gemeinsam Optionen erörtert und mögliche Lösungswege für alle Akteure auf transparente Weise aufgezeigt werden.

    www.gigabitforum.de

    (Foto: Bundesnetzagentur)

  • User Rights GmbH ist erste nationale Streitbeilegungsstelle für Online-Plattformen

    Der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur hat die erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle in Deutschland nach dem Digital Services Act (DSA) zertifiziert.

     

    Die User Rights GmbH mit Sitz in Berlin war die erste Organisation, die einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste eingereicht hatte.

    „Die Zertifizierung der ersten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA in Deutschland konsequent umzusetzen“, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gilt, wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden.“

    Die Streitbeilegungsstelle User Rights GmbH konzentriert sich auf Streitschlichtungen bei Social Media-Plattformen und nimmt anfangs nur Schlichtungsanträge zu TikTok, Instagram und LinkedIn an. Weitere Social Media-Plattformen sollen nach und nach dazu kommen.

    Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen bei Online-Plattformen

    Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, Konflikte von Nutzern über Entscheidungen von Online-Plattformen zu lösen. Die Nutzer können sich z.B. an diese zertifizierten Organisationen wenden, wenn sie die Entscheidung einer Online-Plattform über die Löschung von Inhalten oder die Nutzungsbeschränkung bzw. Sperre eines Accounts oder Nutzerkontos überprüfen lassen wollen. In diesen und ähnlichen Fällen vermitteln die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen unabhängig und überparteilich zwischen Nutzer und Online-Plattform. Die Kosten für die Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen übernommen, für die Nutzer fallen keine Gebühren oder allenfalls eine geringe Schutzgebühr an.

    Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen verfügen über hohe Fachkunde und die nötigen Mittel, um Streitfälle fair, schnell und transparent prüfen und lösen zu können.

    Der DSC hat im Zulassungsverfahren die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen einer Zertifizierung anhand zahlreicher vorgelegter Unterlagen geprüft.

    Dabei hat die User Rights GmbH insbesondere ihre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, ihre Sachkenntnis über die geltenden Rechtsnormen und die Nutzungsbedingungen der Online-Plattformen sowie eine rasche und effiziente Vorgehensweise des Schlichtungsverfahrens nachgewiesen.

    Aufgaben des Digital Services Coordinators (DSC)

    Der DSC ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Er kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden.

    Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte trusted flaggers. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.

    Der Digital Services Act

    Der Digital Services Act setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und schützt die Rechte der Nutzer im Internet. Der DSA verpflichtet digitale Dienste und Online-Plattformen zu mehr Sorgfalt und Transparenz und ermöglicht, einfacher gegen illegale Inhalte und Produkte, Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen.

    www.dsc.bund.de

    (Foto: Bundesnetzagentur

  • Verbraucherbefragung zu Online-Kommunikationsdiensten

    Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zur Nutzung von Online-Kommunikationsdiensten in Deutschland veröffentlicht.

    „Die Bedeutung von Online-Kommunikationsdiensten, wie WhatsApp, Skype oder Signal hat während der letzten beiden Jahre weiter zugenommen. Von der positiven Gesamtentwicklung konnten insbesondere die Wettbewerber des Meta-Konzerns profitieren. Während wir bei WhatsApp und Co einen leichten Rückgang feststellen, haben nahezu alle weiteren Dienste Nutzungsanteile hinzugewonnen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „In dieses Bild passt, dass die parallele Nutzung mehrerer Dienste weiter zugenommen hat. Fast drei Viertel aller Nutzer betreibt mittlerweile sogenanntes Multihoming.“

    Kleinere Anbieter gewinnen Nutzungsanteile

    Die Ergebnisse der repräsentativen Verbraucherbefragung zeigen, dass rund 88 Prozent (2019: 83 Prozent) der Befragten regelmäßig Online-Kommunikationsdienste nutzen. Damit sind Online-Kommunikationsdienste mittlerweile ähnlich stark verbreitet wie klassische Telekommunikationsdienste.

    Die in Deutschland beliebtesten Online-Kommunikationsdienste erreichen folgende Nutzungsanteile: 93 Prozent WhatsApp (2019: 96 Prozent), 39 Prozent Facebook Messenger (2019: 42 Prozent), 25 Prozent Instagram Direct Messages (2019: 30 Prozent), 20 Prozent Skype/Skype for Business (2019: 18 Prozent) und 18 Prozent Zoom (2019: k. A.).

    Demnach haben die Dienste des Konzerns Meta Platforms Inc. (ehemals Facebook) weiterhin eine starke Marktposition inne. Im Vergleich zur Erhebung des Jahres 2019 stellt die Bundesnetzagentur allerdings Verluste bei den relativen Nutzungsanteilen fest. Bedeutende Zuwächse konnten dagegen die Messengerdienste Signal mit 9 Prozentpunkten (auf 13 Prozent), Discord mit 8 Prozentpunkten (auf 8 Prozent) und Telegram mit 6 Prozentpunkten (auf 16 Prozent) verzeichnen.

    Ein noch stärkeres Wachstum mit Nutzungsanteilen von 18 Prozent bzw. 14 Prozent erreichen die Videokonferenzdienste Zoom und Microsoft Teams. Bei der Erhebung des Jahres 2019 spielten beide Dienste aus Verbrauchersicht noch keine erkennbare Rolle. Ihre rasant zunehmende Bedeutung erklärt sich vor allem mit der Pandemie und der veränderten Nachfrage nach Videotelefonie.

    Zudem verwenden 73 Prozent der Nutzer von Online-Kommunikationsdiensten (2019: 65 Prozent) mindestens zwei verschiedene Dienste parallel und betreiben damit sogenanntes Multihoming. Im Durchschnitt verwendet ein Nutzer drei Dienste. Multihoming entwickelt sich also immer stärker zum Standardfall.

    Weiterhin eher zurückhaltend äußern sich die Nutzer von Online-Kommunikationsdiensten zur Möglichkeit anbieterübergreifender Kommunikation (sogenannte Interoperabilität). Beispielsweise möchten 60 Prozent der befragten Nutzer auf gar keinen Fall von Nutzern anderer Dienste kontaktiert werden.

    Bedeutung klassischer Telefoniedienste weiterhin hoch

    Seit März 2020, also seit Einführung der ersten COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen, hat die Nutzung von Kommunikationsdiensten insgesamt spürbar zugenommen. 39 Prozent aller Befragten gaben an, seither häufiger zu kommunizieren.

    Dabei sind insbesondere klassische Telekommunikationsdienste aus Verbrauchersicht von hoher Bedeutung. Beispielsweise ist die Nutzung klassischer Telefonie nach wie vor deutlich beliebter als die Internettelefonie über Online-Kommunikationsdienste. 52 Prozent aller Befragten telefonieren täglich über ihren Mobilfunkanschluss und 39 Prozent über ihren Festnetzanschluss. Online-Kommunikationsdienste nutzen dagegen nur 22 Prozent der Befragten täglich für entsprechende Zwecke.

    Bei den Befragten ist vor allem die Mobilfunktelefonie weiterhin sehr beliebt. 80 Prozent aller befragten Mobilfunk-Nutzer können sich nicht vorstellen, zukünftig auf die Nutzung dieses Dienstes zu verzichten.

    Online-Kommunikationsdienste konnten ebenfalls stark vom allgemein zunehmenden Kommunikationsvolumen profitieren. Insgesamt haben 45 Prozent der Nutzer dieser Dienste angegeben, dass sie pandemiebedingt häufiger über einen entsprechenden Dienst kommunizieren. Dabei hat insbesondere die Nutzung der Videotelefonie-Funktion deutlich zugenommen.

    Hintergrund Verbraucherbefragung

    Grundlage für die Ergebnisse des Berichts ist eine repräsentative Verbraucherbefragung, die in Zusammenarbeit mit der INFO GmbH im August 2021 stattgefunden hat. Deutschlandweit haben sich insgesamt 2.141 Personen (ab 16 Jahren) beteiligt. Die Befragung ist eine Fortsetzung der entsprechenden Erhebung des Jahres 2019.

    Online-Kommunikationsdienste werden im Gegensatz zu klassischen Telekommunikationsdiensten, wie Telefonie oder SMS, über das offene Internet erbracht. Sie ermöglichen die interpersonelle Kommunikation in Form von Sprach- und Videotelefonie, Text-, Sprach- und Bildmitteilungen, Gruppenchats u. v. m.

    Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezieht sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste, wie Messaging-, Internet- und Videotelefoniedienste  seit Dezember 2021 in Teile der Regulierung ein. Die Erkenntnisse der Verbraucherbefragung sind daher von hoher Relevanz für die Aktivitäten der Bundesnetzagentur, etwa in den Bereichen Marktbeobachtung und Verbraucherschutz.

    www.bundesnetzagentur.de/online-kommunikation