Wenn am 11. und 12. September 2024 zum 27. Mal der Breitbandkongress des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) stattfindet, werden die Teilnehmer nicht nur ein erstes Fazit zur am 1. Juli 2024 auslaufenden Umlagefähigkeit der Kabelnetzbetriebs- auf die Mietnebenkosten ziehen.
Es wird in diesem Zusammenhang auch darum gehen, wie sich die mittelständischen Telekommunikationsunternehmen (TKU) zukunftsfähig aufstellen. „Derzeit weht unseren Mitgliedern ein steifer Wind ins Gesicht“, sagt FRK-Vorsitzender Heinz-Peter Labonte. „Wir haben mit einem schlecht gemachten Telekommunikationsgesetz (TKG) zu kämpfen und werden deswegen in den Medien zu Unrecht als Glasfaser-Verhinderer verunglimpft.“
Es seien laut Labonte aber vielmehr die bisher lediglich die Netzebene 3 mit Glasfaser ausbauenden TK-Konzerne sowie Betreiber von Streaming-Plattformen, die mit teils irreführender Kommunikation Mietern einen Glasfaseranschluss versprechen – vorbei an den Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft und unter Missachtung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen in den Gebäuden. „Jeder Immobilieneigentümer will Glasfaser, aber niemand möchte im Bestand einen Flickenteppich aus Wohnungen mit und ohne Glasfaseranschluss haben“, erklärt Labonte. „Es liegt doch auf der Hand, dass es wirtschaftlicher und für die Mieter angenehmer ist, wenn der Bautrupp in einem Rutsch alle Wohnungen mit Glasfaser erschließt anstatt für jeden Nachbarn einzeln. Im engen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft arbeiten wir intensiv an der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze, wie etwa unser Muster-Rahmenvertrag mit dem Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft GdW belegt.“
FRK fordert Gesetzgeber zu Nachbesserungen im TKG auf
Der Glasfaserausbau von der Netzebene 3 in die Gebäude (Netzebene 4, NE4) könnte aus Sicht Labontes wesentlich reibungsloser funktionieren, wenn das TKG nicht so viele handwerkliche Mängel aufweisen würde. „Sowohl das Glasfaserbereitstellungsentgelt als auch die Modernisierungsumlage spielen im NE4-Glasfaserausbau praktisch keine Rolle“, bemängelt Labonte. „Zudem ist im TKG die Mitnutzung vorhandener, gigabitfähiger TK-Infrastrukturen ebenso schwammig geregelt wie die Duldungspflicht für das Verlegen von Glasfaser auf privatem Grund.“
Deshalb fordert der FRK-Vorsitzende den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die beiden laufenden Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber werden vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Die Politik bevorzugt die großen TK-Konzerne, gegen deren Markt- und Marketingmacht mittelständische TKU Wege und Lösungen finden müssen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.“ Hierbei sieht Labonte speziell die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Pflicht. „Die Sparkassen müssen endlich ihre satzungsgemäße Aufgabe wahrnehmen und regionale Unternehmen unterstützen“, fordert Labonte. „Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken missachten fahrlässig das Potenzial des Mittelstands.“
So wird es am 11. und 12. September auf dem Breitbandkongress des FRK im Leipziger H4 Hotel um nichts weniger gehen als die weiterhin bestehenden Zukunftschancen und sichere Existenz des TK-Mittelstands als Wettbewerbsgarant im Breitbandmarkt. „Obwohl es in der ersten Jahreshälfte zahlreiche weitere Events zu Themen wie Glasfaserausbau, Umlagefähigkeit oder zum strategischen Überbau von FTTH-Netzen gab, gehe ich davon aus, dass wir bezüglich Teilnehmer und Aussteller die Rekordzahlen des vergangenen Jahres wieder erreichen oder sogar übertreffen werden“, sagt der FRK-Vorsitzende Labonte. Denn bereits knapp drei Viertel der Standfläche sei gebucht, das Interesse der Branche an den genannten Themen groß. Der FRK wird auch bei der 27. Auflage seines Breitbandkongresses den Teilnehmern aktuelle Informationen und Anreize für ein weiterhin erfolgreiches Wirtschaften an die Hand geben sowie den Austausch der Branchenspezialisten untereinander und mit Politik nebst Finanzwirtschaft fortführen.
(Foto: frk)