Für Ihren schnellen Kontakt: 07624/914622 oder g.roescher@net-im-web.de

Personen

Unser aktuelles Heft ...

NET November 2022

können Sie online ansehen, wenn Sie NET als Abo beziehen.

Weitere Informationen hier.

NET ist Medienpartner von

 

breko logo web1

 angacom 2022 startseite

VTKE

  • Appell der Endgerätehersteller - Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten

    Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur appelliert, die geltende Regulierung zur freien Endgerätewahl für Privat- und Firmenkunden in Deutschland technologieneutral beizubehalten.

     

    In der Stellungnahme erörtert der VTKE, dass die von den Branchenverbänden beantragte Änderung des passiven Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) auf keiner objektiven technischen Grundlage basiert, sondern vielmehr zahlreiche Nachteile für die Allgemeinheit und den Breitbandstandort Deutschland mit sich bringen würde. Seit der Einführung der freien Endgerätewahl im Jahr 2015 wird die Möglichkeit zur freien Endgerätewahl wie Modems, Router, Telefonen, Telefonanlagen oder Alarmierungssystemen von den Nutzerinnen und Nutzern vielfach gerne in Anspruch genommen. Es hat sich in den vergangenen mehr als sieben Jahren in der Praxis gezeigt, dass mit einem passiven Netzabschlusspunkt Interoperabilität, Sicherheit, Datenschutz oder der einfache Betrieb von passiven optischen Netzen und entsprechenden Telekommunikationsendgeräten voll gewährleistet ist.

    Hier die Stellungnahme

    Aufgrund der jetzt schon bemerkenswerten Glasfaser-Wachstumsraten ist zu erwarten, dass passive optische Netze zukünftig die primäre Anschlusstechnologie im gesamten Festnetz sein wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Antrag wird also faktisch eine Entscheidung über die Perspektive der freien Endgerätewahl für den bald allergrößten Teil der Breitbandanschlüsse in Deutschland sein.

    Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Endgerätefreiheit  war und ist technisch einwandfrei möglich und erfolgreich. Es konnten in der Praxis bislang keine objektiven technischen Notwendigkeiten festgestellt werden; diese müssten laut dem Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) vorliegen, wenn das Anschlussrecht eigener Geräte eingeschränkt werden soll.

    Auch die nationalen Regulierungsbehörden in den Niederlanden und seit Anfang Oktober 2023 auch in Belgien haben nach Analyse der BEREC-Leitlinien einen passiven Netzabschlusspunkt technologieneutral, auch bei Glasfaser, festgelegt.

    www.vtke.de