Der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur hat die erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle in Deutschland nach dem Digital Services Act (DSA) zertifiziert.
Die User Rights GmbH mit Sitz in Berlin war die erste Organisation, die einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste eingereicht hatte.
„Die Zertifizierung der ersten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA in Deutschland konsequent umzusetzen“, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gilt, wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden.“
Die Streitbeilegungsstelle User Rights GmbH konzentriert sich auf Streitschlichtungen bei Social Media-Plattformen und nimmt anfangs nur Schlichtungsanträge zu TikTok, Instagram und LinkedIn an. Weitere Social Media-Plattformen sollen nach und nach dazu kommen.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen bei Online-Plattformen
Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, Konflikte von Nutzern über Entscheidungen von Online-Plattformen zu lösen. Die Nutzer können sich z.B. an diese zertifizierten Organisationen wenden, wenn sie die Entscheidung einer Online-Plattform über die Löschung von Inhalten oder die Nutzungsbeschränkung bzw. Sperre eines Accounts oder Nutzerkontos überprüfen lassen wollen. In diesen und ähnlichen Fällen vermitteln die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen unabhängig und überparteilich zwischen Nutzer und Online-Plattform. Die Kosten für die Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen übernommen, für die Nutzer fallen keine Gebühren oder allenfalls eine geringe Schutzgebühr an.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen verfügen über hohe Fachkunde und die nötigen Mittel, um Streitfälle fair, schnell und transparent prüfen und lösen zu können.
Der DSC hat im Zulassungsverfahren die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen einer Zertifizierung anhand zahlreicher vorgelegter Unterlagen geprüft.
Dabei hat die User Rights GmbH insbesondere ihre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, ihre Sachkenntnis über die geltenden Rechtsnormen und die Nutzungsbedingungen der Online-Plattformen sowie eine rasche und effiziente Vorgehensweise des Schlichtungsverfahrens nachgewiesen.
Aufgaben des Digital Services Coordinators (DSC)
Der DSC ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Er kontrolliert Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden.
Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte trusted flaggers. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.
Der Digital Services Act
Der Digital Services Act setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und schützt die Rechte der Nutzer im Internet. Der DSA verpflichtet digitale Dienste und Online-Plattformen zu mehr Sorgfalt und Transparenz und ermöglicht, einfacher gegen illegale Inhalte und Produkte, Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen.
(Foto: Bundesnetzagentur