Mit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (AI-Act) müssen auch Unternehmen als „Betreiber“ von KI neue Regularien beachten.
Transparenz, Sicherheit und ethisches Handeln stehen im Mittelpunkt der Pflichten des Artificial Intelligence Act (kurz AI-Act oder KI-Verordnung) der Europäischen Union. Diese müssen Betreiber von Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz oder genauer Machine Learning basieren, künftig beachten.
Betreiber sind demnach auch die Nutzer von KI-Systemen, teilte das auf Beratung im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit, Cloud- & Cyber-Security und Compliance spezialisierte Unternehmen mit. Sie müssen den Schutz sensibler Daten gewährleisten und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es unter anderem darum, Informationssicherheitsmanagement-Systeme zu implementieren und Datenschutzfolgenabschätzungen durchzuführen. Neben der KI-Verordnung gilt die DSGVO mit ihren Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin. “Es wird jetzt wichtig sein, dass die vielen ungeklärten Fragen, die sich in der Praxis beim Einsatz von KI-gestützten Verfahren stellen, schnell geklärt werden”, sagt Thomas Althammer, Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co.KG. „Wenn es gelingt, die Hürden zu überwinden und KI-Funktionen verantwortungsvoll wie wertstiftend einzusetzen, könnten die erhofften Potentiale in vielen Branchen tatsächlich realisiert werden.“ Der AI-Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Damit zieht die Europäische Union einen Rechtsrahmen, der die Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Binnenmarkt reguliert. Es gelten nun auch klare Regeln für alle Betreiber von KI-Anwendungen hinsichtlich Transparenz, Sicherheit und ethischem Handeln.
Unternehmen müssen KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden nachweisen
Das fehlende Wissen in der eigenen Organisation ist die größte Hürde für die Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen. Das sagten beispielsweise 87 Prozent der Entscheider aus der Sozialwirtschaft, die an einer Studie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt teilgenommen haben. So sieht das auch die EU und verpflichtet Unternehmen und Organisationen, in den nächsten sechs Monaten (bis 02.02.2025) die KI-Kompetenzen ihres Personals nachzuweisen. „Die Auseinandersetzung mit KI-Anwendungen, sowie die Investition in Aus- und Weiterbildung zu Digitalisierungsthemen ist gut angelegt. Denn dass Machine Learning unsere Arbeitswelt erneut revolutionieren wird, bestreitet kaum jemand“, so Althammer weiter. Das Unternehmen bietet deshalb zahlreiche Beratungsangebote zum AI-Act vor dem Hintergrund von Cloud- und Cybersicherheit, Datenschutz sowie Compliance für Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen an. Dabei geht es unter anderem darum, KI-gestützte Anwendungen in Unternehmen zu identifizieren, zu eruieren, wofür Datenschutzfolgenabschätzungen zu erstellen sind oder Informationssicherheits-Managementsysteme zu implementieren.
(Foto: Althammer&Kill)