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Eine sehr gute Nachricht für alle Anwender und Anbieter schmalbandiger Bündelfunksysteme in Deutschland: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schafft Planungs- und Investitionssicherheit über das Jahr 2025 hinaus.

 

Nunmehr können Frequenzen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beantragt und erteilt werden. Bislang war die Zuteilung des Frequenzspektrums bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Der PMeV begrüßt diese Entscheidung im Interesse seiner Mitglieder: „Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt! Schon seit Mai 2020 hatten wir gefordert, auf ein fixes Enddatum in dieser Verordnung zu verzichten, um die regulatorischen Rahmenbedingung verlässlicher zu gestalten und Investitionen jederzeit unter gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Nunmehr tragen unsere kontinuierlichen Bemühungen des fachlichen Austauschs Früchte“, erklärt PMeV-Vorstandsvorsitzender Bernhard Klinger.

Neue „Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüFu)“

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im August 2024 eine neue Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBüFu) veröffentlicht. Die vorliegende Verwaltungsvorschrift aktualisiert im Wesentlichen das bislang gültige Dokument aus Juli 2018. Insbesondere Punkt 4. Frequenzzuteilungsverfahren (Antragsberechtigung) wird präzisiert. Waren bisher die Beantragungen und Erteilungen von Frequenzen maximal bis Dezember 2025 möglich, können nun Befristungen bis zu zehn Jahren beantragt und erteilt werden. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Lizenzen. Die Beantragung der darüber hinausgehenden Weiternutzung kann ab drei Jahren vor Ablauf der bestehenden Zulassung für bis zu zehn Jahre erfolgen. Dies dient der Erhöhung der Planungssicherheit für die Antragsteller und ermöglicht eine rechtzeitige Entscheidung über die Verlängerung durch die BNetzA.

Angepasste Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk.

www.pmev.de