Zum Auftakt seines 28. Breitbandkongresses fordert der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf, sich im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an den Koalitionsvertrag zu halten.
Hier spricht sich die Regierung klar für das Motto „Markt vor Staat“ aus. Dagegen sieht das Eckpunktepapier des BMDS für ein Gesetz zur TKG-Änderung neue Markteingriffe, Regulierung und Vorschriften vor, durch die unternehmerische Freiheiten weiter eingeschränkt werden. Hierauf geht der FRK in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier ein.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Bestrebungen des BMDS, den Glasfaserausbau zu beschleunigen – vor allem den Ausbau gebäudeinterner Netze“, erklärt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. Die FRK-Mitglieder sind langjährige und zuverlässige Partner der Wohnungswirtschaft und verfügen über die Expertise, Hausverteilnetze unter Berücksichtigung der Anforderungen von Mietern und Vermietern zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. „Unsere Mitglieder stehen für erfolgreiche Geschäftsmodelle ohne Wirtschaftlichkeitslücke“, sagt Berger.
Das Glasfaserbereitstellungs- sowie die geplanten fixen Zugangs- und Mitnutzungsentgelte blockieren jedoch die Marktdynamik und den Wettbewerb um die beste Lösung für den FTTH-Ausbau. Das Recht auf Vollausbau, welches dann greift, wenn nur eine einzige Wohnung in einem Gebäude einen Glasfaseranschluss erhält, stellt einen Markteingriff dar, der grundlegende Rechte der Gebäudeeigentümer verletzt und hohe Investitionsrisiken für den Aufbau gebäudeinterner Netze mit sich bringt. „Einen derartigen Eingriff in den Markt lehnen wir ab“, erklärt Berger.
Die Konditionen für Zugangs- und Mitnutzungsentgelte sollten ebenso wie die Bedingungen für die Mitnutzung gebäudeinterner Netze von den Marktteilnehmern ausgehandelt werden. Doch das angedachte Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser in jede Wohneinheit, unabhängig von bestehenden Endkundenverträgen, wenn der Zugangsnachfrager das Gebäude an sein vorgelagertes Netz angeschlossen hat, untergräbt jede Investitionskalkulation in den FTTH-Ausbau. „Auf diese Weise gelangt der strategische Überbau von der Netzebene 3 in die Gebäude“, warnt Berger.
Zusätzliche Belastungen erwartet der FRK zudem durch die Pflichten zur Vorhaltung vorbereiteter Zugangsvereinbarungen, verbunden mit kurzen Angebotsfristen, und zur Veröffentlichung konkreter Zugangsbedingungen. „Gerade für kleine und mittelständische TK-Unternehmen, die maßgeblich den Ausbau gebäudeinterner Netze vorantreiben, sollte der bürokratische Aufwand reduziert und nicht ein weiteres Mal erhöht werden“, kritisiert Berger.
(Foto: FRK)